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   ArbG Essen, 31.03.2011 - 1 Ca 2138/10   

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ArbG Essen, 31.03.2011 - 1 Ca 2138/10 (https://dejure.org/2011,30822)
ArbG Essen, Entscheidung vom 31.03.2011 - 1 Ca 2138/10 (https://dejure.org/2011,30822)
ArbG Essen, Entscheidung vom 31. März 2011 - 1 Ca 2138/10 (https://dejure.org/2011,30822)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 12.12.2007 - 10 AZR 97/07

    Bonuszahlung bei unterbliebener Zielvereinbarung

    Auszug aus ArbG Essen, 31.03.2011 - 1 Ca 2138/10
    Denn es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass ein Arbeitnehmer vereinbarte Ziele erreicht hätte, wenn nicht besondere Umstände diese Annahme ausschließen (BAG v. 12.12.2007, Az. 10 AZR 97/07, NZA 2008, 409, Rn. 50).

    Dem Arbeitnehmer steht daher ein Schadenersatzanspruch in Höhe des vereinbarten Bonus gegenüber dem Arbeitgeber zu (BAG v. 12.12.2007, a.a.O., Rn. 44; v. 10.12.2008, Az. 10 AZR 889/07, NZA 2009, 256, Rn. 12).

    In der Zielvereinbarung bestehende Unklarheiten gehen daher auch zu Lasten des Arbeitgebers (BAG v. 12.12.2007, a.a.O., Rn. 55; ErfKo-Preis, a.a.O. § 611 BGB, Rn. 405).

  • BAG, 21.06.2000 - 5 AZR 806/98

    Lohngleichheit

    Auszug aus ArbG Essen, 31.03.2011 - 1 Ca 2138/10
    Bei zwischen den Vertragsparteien ausgehandelten Arbeitsvergütungen geht die Vertragsfreiheit vor (vgl. BAG v. 21.6.2000, Az. 5 AZR 806/98, NZA 2000, 1050, Rn. 18; Küttner-Kania, a.a.O., Gleichbehandlung, Rn. 43; ErfKo-Preis, 11. Aufl. 2011, § 611, Rn. 389).

    Der Gleichbehandlungsgrundsatz gilt daher hinsichtlich der Höhe der Vergütung nur, wenn der Arbeitgeber arbeitsvertragliche Einheitsregelungen in einer allgemeinen Ordnung aufstellt und anwendet (BAG v. 21.6.2000, a.a.O., Rn. 20).

  • BAG, 10.12.2008 - 10 AZR 889/07

    Sonderzahlung bei unterbliebener Zielvereinbarung

    Auszug aus ArbG Essen, 31.03.2011 - 1 Ca 2138/10
    Dem Arbeitnehmer steht daher ein Schadenersatzanspruch in Höhe des vereinbarten Bonus gegenüber dem Arbeitgeber zu (BAG v. 12.12.2007, a.a.O., Rn. 44; v. 10.12.2008, Az. 10 AZR 889/07, NZA 2009, 256, Rn. 12).

    Auch ein Mitverschulden des Klägers an der fehlenden konkreten Zielvereinbarung ist hier nicht anzunehmen (vgl. dazu BAG v. 10.12.2008, a.a.O., Rn. 14), weil der Fehler sich nicht aus der konkreten Vereinbarung von Zielen ergibt, sondern schon aus dem von der Beklagten vorgegeben Partnervergütungssystem, auf das der Kläger keinerlei Einfluss hatte.

  • BAG, 30.07.2008 - 10 AZR 606/07

    Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlungen

    Auszug aus ArbG Essen, 31.03.2011 - 1 Ca 2138/10
    (aa) Das BAG hat zwar entschieden, dass eine unangemessene Benachteilung nicht vorliegt, wenn der Arbeitgeber eine Sonderzahlung gewährt, gleichwohl aber ein Rechtsanspruch für künftige Bezugszeiträume ausgeschlossen wird (BAG v. 30.7.2008, Az. 10 AZR 606/07, NZA 2008, 1173, Rn. 22 ff.).

    Unklar ist hingegen eine Vereinbarung, nach der der Arbeitgeber zunächst die Sonderzahlung unter bestimmten Bedingungen dem Arbeitnehmer verspricht oder dem Arbeitnehmer die Teilnahme an einem Bonussystem gewährt, an anderer Stelle sich aber vorbehalten will, die Zahlung dieser Sonderleistung einzustellen (BAG v. 30.7.2008, Az. 10 AZR 606/07, a.a.O., Rn. 39).

  • BAG, 03.05.2006 - 10 AZR 310/05

    Erfolgsbeteiligung nach einem Carried-Interest-Plan

    Auszug aus ArbG Essen, 31.03.2011 - 1 Ca 2138/10
    Auch die Kombination von Unternehmenszielen und individuellen Zielen als Voraussetzung für eine zusätzliche Vergütung erscheint daher nicht per se ausgeschlossen (vgl. aber zu den unterschiedlichen Zielrichtungen BAG v. 3.5.2006, Az. 10 AZR 310/05, DB 2006, 582).
  • BAG, 25.04.2007 - 5 AZR 627/06

    Freiwilligkeitsvorbehalt beim Entgelt

    Auszug aus ArbG Essen, 31.03.2011 - 1 Ca 2138/10
    Handelt es sich indes nicht um eine Sonderzahlung, sondern um laufendes Entgelt, so darf der Arbeitgeber dieses nicht unter den Vorbehalt der Freiwilligkeit stellen (BAG v. 25.4.2007, Az. 5 AZR 627/06, NZA 2007, 853, Rn. 18 ff.).
  • BAG, 18.03.2009 - 10 AZR 289/08

    Jahressonderzahlung - Freiwilligkeitsvorbehalt - betriebliche Übung -

    Auszug aus ArbG Essen, 31.03.2011 - 1 Ca 2138/10
    Das BAG hat weiter entschieden, dass auch eine erhebliche Höhe der Sonderzahlung der Zulässigkeit eines Freiwilligkeitsvorbehaltes nicht entgegen stehe (BAG v. 18.3.2009, Az. 10 AZR 289/08, NZA 2009, 535, Rn. 26).
  • LAG Hessen, 20.09.2010 - 7 Sa 2082/09

    Kürzung einer Bonuszahlung für Bankmitarbeiter - Verbindlichkeit einer

    Auszug aus ArbG Essen, 31.03.2011 - 1 Ca 2138/10
    Dort ist die Rede von "Gehalt" (S. 3 der Entscheidungsgründe, s. auch Entscheidung im Parallelverfahren vom selben Tag, Az. 7 Sa 2082/09, NZA-RR 2010, 2521, Rn. 4), hier von "Festbezügen".
  • LAG Hessen, 20.09.2010 - 7 Sa 6/10

    Kürzung einer Bonuszahlung für Bankmitarbeiter - Verbindlichkeit einer

    Auszug aus ArbG Essen, 31.03.2011 - 1 Ca 2138/10
    (d) Daher ist auch die von der Beklagten herangezogene Entscheidung des Hessischen LAG (v. 20.9.2010, Az. 7 Sa 6/10, Bl. 180 ff. d. A.) nicht einschlägig.
  • BAG, 14.11.2012 - 10 AZR 783/11

    Tantieme gemäß Partnervergütungssystem - Zielvereinbarung

    Auf die Revision beider Parteien wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 18. August 2011 - 5 Sa 490/11 - aufgehoben, soweit das Landesarbeitsgericht die Beklagte zur Zahlung von 489.760,00 Euro brutto nebst Zinsen verurteilt und soweit es auf die Berufung der Beklagten das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 31. März 2011 - 1 Ca 2138/10 - hinsichtlich des weitergehenden Zahlungsantrags abgeändert und die Klage abgewiesen hat.
  • LAG Düsseldorf, 18.08.2011 - 5 Sa 490/11

    Unbillige Vergütungsfestsetzung bei betrieblicher Zielvereinbarung;

    1)Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 31.03.2011 - 1 Ca 2138/10 - teilweise abgeändert: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 489.760,-- EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15.01.2011 zu zahlen.

    Mit Urteil vom 31.03.2011 hat die 1. Kammer des Arbeitsgerichts Essen - 1 Ca 2138/10 - dem Klagebegehren im Wesentlichen entsprochen.

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 31.03.2011 - 1 Ca 2138/10 - abzuändern, soweit es der Klage stattgegeben hat und die Klage insgesamt abzuweisen.

    Der Kläger beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 31.03.2011 - 1 Ca 2138/10 - abzuändern, soweit die Klage abgewiesen wurde und die Beklagte - im Wege der Stufenklage - zu verurteilen, 1.dem Kläger.

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